Zuschuss der Pflegekasse nach §40 SGB XI

Seniorenumzug Bremen: Zuschuss
der Pflegekasse sichern.

Bei einem Seniorenumzug in Bremen kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad beisteuern – wenn der Umzug das Wohnen barriereärmer macht oder näher zur Pflege bringt. Wir erklären Ihnen ehrlich, wie diese Kostenübernahme funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und wie Sie den Antrag richtig stellen – und begleiten Ihren Umzug behutsam zum Festpreis.

  • Bis 4.180 € je Pflegegrad
  • Antrag vor dem Umzug
  • Festpreis vorab schriftlich

Zuschuss der Pflegekasse – die Eckdaten

  • Rechtsgrundlage

    wohnumfeldverbessernde Maßnahme

    §40 SGB XI
  • Zuschuss je Person

    mit anerkanntem Pflegegrad 1–5

    bis 4.180 €
  • Mehrere im Haushalt

    z. B. Ehepaar, beide mit Pflegegrad

    bis 16.720 €
  • Wichtigste Regel

    vor Auftrag und Umzugstag stellen

    Antrag zuerst
100 % kostenlos anfragen
Schritt für Schritt

So beantragen Sie den Zuschuss der Pflegekasse

📞

1. Zuschuss klären

Wir prüfen mit Ihnen, ob der Umzug pflegebedingt das Wohnumfeld verbessert – barriereärmer, ebenerdig oder näher zur Pflege. Nur dann trägt die Pflegekasse mit.

✉️

2. Antrag zuerst stellen

Vor dem Umzug beantragen Sie den Zuschuss bei der Pflegekasse – formlos oder per Vordruck. Wir liefern Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag als Nachweis.

3. Bewilligung abwarten

Die Pflegekasse prüft und bewilligt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Erst mit der Zusage sind Sie auf der sicheren Seite – deshalb rechtzeitig starten.

📦

4. Umzug & Abrechnung

Wir ziehen Sie zum vereinbarten Festpreis um. Den bewilligten Zuschuss rechnen Sie mit der Pflegekasse ab – wir stellen Ihnen alle Belege sauber zusammen.

Ist der Zuschuss für Sie möglich?

Diese Voraussetzungen prüft die Pflegekasse

Der Zuschuss ist an klare Bedingungen geknüpft. Diese vier entscheiden fast immer über die Bewilligung – erfüllen Sie sie, stehen die Chancen gut.

🩺

Anerkannter Pflegegrad

Die umziehende Person braucht einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss nach §40 SGB XI – der Grad muss vor der Bewilligung feststehen.

🏠

Verbessertes Wohnumfeld

Der Umzug muss die häusliche Pflege erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen – etwa in eine ebenerdige, barriereärmere Wohnung in Schwachhausen oder Findorff.

📝

Antrag vor dem Umzug

Der Antrag muss vor Auftragserteilung und Umzugstag bei der Pflegekasse liegen. Ein bereits erledigter Umzug wird nachträglich in aller Regel nicht mehr bezuschusst.

🧾

Nachweise & Belege

Nötig sind meist ein Kostenvoranschlag, die Begründung der Pflegebedürftigkeit und nach dem Umzug die Rechnung. Wir stellen Ihnen den Kostenvoranschlag passend aus.

👥

Mehrere Pflegebedürftige

Wohnen mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen – etwa ein Ehepaar – kann sich der Zuschuss bündeln: bis zu vier Personen und damit bis zu 16.720 € je Maßnahme.

🤝

Beratung nutzen

Der Pflegestützpunkt Bremen und Ihre Pflegekasse beraten kostenlos zum Antrag. Wir sagen Ihnen, an wen Sie sich wenden und welche Unterlagen Sie mitnehmen sollten.

Ehrlich erklärt

§40 SGB XI: Was der Zuschuss wirklich abdeckt

§40 Absatz 4 SGB XI regelt die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Wenn Wohnen und Pflege durch bauliche oder räumliche Veränderungen leichter werden, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten – mit bis zu 4.180 € je Maßnahme und je pflegebedürftiger Person mit Pflegegrad. Klassisch sind das ein bodengleiches Bad oder Haltegriffe. Auch ein Umzug in eine barriereärmere Wohnung kann als solche Maßnahme anerkannt werden, wenn er die häusliche Pflege spürbar erleichtert.

Wichtig ist die ehrliche Einordnung: Der Betrag ist ein Zuschuss zur Maßnahme, kein Freibrief für sämtliche Umzugskosten. Die Pflegekasse übernimmt nicht automatisch jede Rechnung, sondern prüft, ob der konkrete Umzug die Wohnsituation pflegebedingt verbessert. Der Zuschuss deckt in vielen Fällen einen erheblichen Teil eines Seniorenumzugs ab – bei einem sehr großen oder weiten Umzug bleibt aber oft ein Eigenanteil. Wer Ihnen eine lückenlose Vollübernahme aller Kosten verspricht, verkürzt die Wahrheit.

Der Zuschuss lässt sich außerdem mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombinieren. Steht während des Umzugs die gewohnte Pflege zeitweise nicht bereit, können Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege die Betreuung überbrücken – das läuft getrennt vom §40-Zuschuss und schmälert ihn nicht. So lassen sich Umzug und Pflege in einer ohnehin belastenden Zeit sinnvoll entzerren.

Unser Rat: Stellen Sie den Antrag früh und lassen Sie sich die Bewilligung schriftlich geben, bevor Sie den Umzug beauftragen. Wir liefern Ihnen dafür einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag und nach dem Umzug eine saubere Rechnung – damit die Abrechnung mit der Pflegekasse reibungslos gelingt.

Wofür der Umzug zählt

Diese Umzugsgründe erkennt die Pflegekasse an

Nicht jeder Umzug im Alter ist ein Fall für den Zuschuss – aber diese Wege verbessern das Wohnumfeld im Sinne des §40 SGB XI und werden regelmäßig anerkannt.

In eine ebenerdige Wohnung

Weg von Treppen und Stufen – ebenerdig oder mit Aufzug erreichbar, damit der Alltag ohne fremde Hilfe gelingt.

häufig

In barriereärmeres Wohnen

Breitere Türen, bodengleiche Dusche, schwellenlose Räume: eine Wohnung, die zur Pflegesituation passt.

häufig

Näher zur pflegenden Familie

Der Umzug rückt Sie näher an Tochter, Sohn oder Enkel, die die Pflege übernehmen – auch als Fernumzug in eine andere Stadt.

möglich

Ins Betreute Wohnen

Eine seniorengerechte Anlage mit Betreuung erleichtert die Versorgung – häufig als wohnumfeldverbessernd anerkannt.

möglich

Ob Ihr konkreter Fall anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse. Wir helfen Ihnen, den Umzug so zu begründen, dass die Verbesserung des Wohnumfelds klar erkennbar ist.

Seniorenumzug in Bremen – behutsam und zum Festpreis

Zuschuss hin oder her: Ein Umzug im Alter soll vor allem in Ruhe ablaufen. Wir packen, bauen ab und auf, fahren und räumen ein – ein fester Ansprechpartner statt Callcenter, geprüfte Partnerbetriebe und ein Festpreis, der vorab schriftlich feststeht. Auch der Fernumzug zur Familie in eine andere Stadt ist unsere Stärke.

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Häufige Fragen

Seniorenumzug Bremen & Pflegekasse – kurz beantwortet

Zahlt die Pflegekasse in Bremen den ganzen Seniorenumzug?+

Nein, sie zahlt einen Zuschuss zur Maßnahme, keinen Blankoscheck für alle Kosten. Nach §40 SGB XI sind es bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad, wenn der Umzug das Wohnumfeld pflegebedingt verbessert. Bei vielen Seniorenumzügen deckt das einen großen Teil ab; bei einem sehr großen oder weiten Umzug kann ein Eigenanteil bleiben. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, womit Sie rechnen können.

Wie hoch ist der Zuschuss genau?+

Bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person und je Maßnahme. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad im selben Haushalt – etwa ein Ehepaar – kann sich der Betrag auf bis zu vier Personen bündeln, also auf bis zu 16.720 € je Maßnahme. Die genaue Höhe hängt von den nachgewiesenen Kosten und der Entscheidung Ihrer Pflegekasse ab.

Muss ich den Antrag vor dem Umzug stellen?+

Ja, das ist die wichtigste Regel. Der Antrag muss vor der Auftragserteilung und vor dem Umzugstag bei der Pflegekasse liegen, idealerweise mit schriftlicher Bewilligung. Ein bereits erledigter Umzug wird nachträglich in aller Regel nicht mehr bezuschusst. Planen Sie deshalb einige Wochen Vorlauf ein.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?+

Die umziehende Person braucht einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, und der Umzug muss das Wohnumfeld verbessern – etwa ebenerdiges oder barriereärmeres Wohnen oder mehr Nähe zur Pflege. Dazu kommen Nachweise wie ein Kostenvoranschlag und die Rechnung. Den Kostenvoranschlag stellen wir Ihnen passend aus.

Welche Nachweise braucht die Pflegekasse?+

In der Regel einen Kostenvoranschlag vor dem Umzug, eine kurze Begründung, warum der Umzug die häusliche Pflege verbessert, und nach dem Umzug die Rechnung. Manche Kassen nutzen eigene Vordrucke. Wir liefern Ihnen einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag und eine saubere Schlussrechnung für die Abrechnung.

Kann ich den Zuschuss mit Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege kombinieren?+

Ja. Der §40-Zuschuss läuft getrennt von der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und wird durch sie nicht geschmälert. Steht die gewohnte Pflege während des Umzugs zeitweise nicht bereit, können diese Leistungen die Betreuung überbrücken. So lassen sich Umzug und Pflege in einer belastenden Phase entzerren.

Wo bekomme ich in Bremen kostenlose Beratung zum Antrag?+

Ihre Pflegekasse berät kostenlos, und der Pflegestützpunkt Bremen hilft neutral bei Antrag und Unterlagen. Wir sagen Ihnen, welche Papiere Sie mitnehmen sollten, und übernehmen den Umzug selbst mit geprüften Partnerbetrieben und einem festen Ansprechpartner – zum Festpreis.

Reden wir in Ruhe über Ihren Seniorenumzug

Rufen Sie an oder stellen Sie eine kostenlose Anfrage – für sich selbst oder für Ihre Eltern. Wir klären mit Ihnen den Zuschuss der Pflegekasse, planen behutsam und nennen Ihnen einen Festpreis, auf den Sie sich verlassen können.

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