Bei einem Seniorenumzug in Bremen kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad beisteuern – wenn der Umzug das Wohnen barriereärmer macht oder näher zur Pflege bringt. Wir erklären Ihnen ehrlich, wie diese Kostenübernahme funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und wie Sie den Antrag richtig stellen – und begleiten Ihren Umzug behutsam zum Festpreis.
Zuschuss der Pflegekasse – die Eckdaten
Rechtsgrundlage
wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Zuschuss je Person
mit anerkanntem Pflegegrad 1–5
Mehrere im Haushalt
z. B. Ehepaar, beide mit Pflegegrad
Wichtigste Regel
vor Auftrag und Umzugstag stellen
1. Zuschuss klären
Wir prüfen mit Ihnen, ob der Umzug pflegebedingt das Wohnumfeld verbessert – barriereärmer, ebenerdig oder näher zur Pflege. Nur dann trägt die Pflegekasse mit.
2. Antrag zuerst stellen
Vor dem Umzug beantragen Sie den Zuschuss bei der Pflegekasse – formlos oder per Vordruck. Wir liefern Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag als Nachweis.
3. Bewilligung abwarten
Die Pflegekasse prüft und bewilligt in der Regel innerhalb weniger Wochen. Erst mit der Zusage sind Sie auf der sicheren Seite – deshalb rechtzeitig starten.
4. Umzug & Abrechnung
Wir ziehen Sie zum vereinbarten Festpreis um. Den bewilligten Zuschuss rechnen Sie mit der Pflegekasse ab – wir stellen Ihnen alle Belege sauber zusammen.
Der Zuschuss ist an klare Bedingungen geknüpft. Diese vier entscheiden fast immer über die Bewilligung – erfüllen Sie sie, stehen die Chancen gut.
Anerkannter Pflegegrad
Die umziehende Person braucht einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss nach §40 SGB XI – der Grad muss vor der Bewilligung feststehen.
Verbessertes Wohnumfeld
Der Umzug muss die häusliche Pflege erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen – etwa in eine ebenerdige, barriereärmere Wohnung in Schwachhausen oder Findorff.
Antrag vor dem Umzug
Der Antrag muss vor Auftragserteilung und Umzugstag bei der Pflegekasse liegen. Ein bereits erledigter Umzug wird nachträglich in aller Regel nicht mehr bezuschusst.
Nachweise & Belege
Nötig sind meist ein Kostenvoranschlag, die Begründung der Pflegebedürftigkeit und nach dem Umzug die Rechnung. Wir stellen Ihnen den Kostenvoranschlag passend aus.
Mehrere Pflegebedürftige
Wohnen mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen – etwa ein Ehepaar – kann sich der Zuschuss bündeln: bis zu vier Personen und damit bis zu 16.720 € je Maßnahme.
Beratung nutzen
Der Pflegestützpunkt Bremen und Ihre Pflegekasse beraten kostenlos zum Antrag. Wir sagen Ihnen, an wen Sie sich wenden und welche Unterlagen Sie mitnehmen sollten.
§40 Absatz 4 SGB XI regelt die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Wenn Wohnen und Pflege durch bauliche oder räumliche Veränderungen leichter werden, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten – mit bis zu 4.180 € je Maßnahme und je pflegebedürftiger Person mit Pflegegrad. Klassisch sind das ein bodengleiches Bad oder Haltegriffe. Auch ein Umzug in eine barriereärmere Wohnung kann als solche Maßnahme anerkannt werden, wenn er die häusliche Pflege spürbar erleichtert.
Wichtig ist die ehrliche Einordnung: Der Betrag ist ein Zuschuss zur Maßnahme, kein Freibrief für sämtliche Umzugskosten. Die Pflegekasse übernimmt nicht automatisch jede Rechnung, sondern prüft, ob der konkrete Umzug die Wohnsituation pflegebedingt verbessert. Der Zuschuss deckt in vielen Fällen einen erheblichen Teil eines Seniorenumzugs ab – bei einem sehr großen oder weiten Umzug bleibt aber oft ein Eigenanteil. Wer Ihnen eine lückenlose Vollübernahme aller Kosten verspricht, verkürzt die Wahrheit.
Der Zuschuss lässt sich außerdem mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung kombinieren. Steht während des Umzugs die gewohnte Pflege zeitweise nicht bereit, können Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege die Betreuung überbrücken – das läuft getrennt vom §40-Zuschuss und schmälert ihn nicht. So lassen sich Umzug und Pflege in einer ohnehin belastenden Zeit sinnvoll entzerren.
Unser Rat: Stellen Sie den Antrag früh und lassen Sie sich die Bewilligung schriftlich geben, bevor Sie den Umzug beauftragen. Wir liefern Ihnen dafür einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag und nach dem Umzug eine saubere Rechnung – damit die Abrechnung mit der Pflegekasse reibungslos gelingt.
Nicht jeder Umzug im Alter ist ein Fall für den Zuschuss – aber diese Wege verbessern das Wohnumfeld im Sinne des §40 SGB XI und werden regelmäßig anerkannt.
In eine ebenerdige Wohnung
Weg von Treppen und Stufen – ebenerdig oder mit Aufzug erreichbar, damit der Alltag ohne fremde Hilfe gelingt.
In barriereärmeres Wohnen
Breitere Türen, bodengleiche Dusche, schwellenlose Räume: eine Wohnung, die zur Pflegesituation passt.
Näher zur pflegenden Familie
Der Umzug rückt Sie näher an Tochter, Sohn oder Enkel, die die Pflege übernehmen – auch als Fernumzug in eine andere Stadt.
Ins Betreute Wohnen
Eine seniorengerechte Anlage mit Betreuung erleichtert die Versorgung – häufig als wohnumfeldverbessernd anerkannt.
Ob Ihr konkreter Fall anerkannt wird, entscheidet die Pflegekasse. Wir helfen Ihnen, den Umzug so zu begründen, dass die Verbesserung des Wohnumfelds klar erkennbar ist.
Seniorenumzug in Bremen – behutsam und zum Festpreis
Zuschuss hin oder her: Ein Umzug im Alter soll vor allem in Ruhe ablaufen. Wir packen, bauen ab und auf, fahren und räumen ein – ein fester Ansprechpartner statt Callcenter, geprüfte Partnerbetriebe und ein Festpreis, der vorab schriftlich feststeht. Auch der Fernumzug zur Familie in eine andere Stadt ist unsere Stärke.
Umzugskosten unverbindlich schätzen →Nein, sie zahlt einen Zuschuss zur Maßnahme, keinen Blankoscheck für alle Kosten. Nach §40 SGB XI sind es bis zu 4.180 € je Person mit Pflegegrad, wenn der Umzug das Wohnumfeld pflegebedingt verbessert. Bei vielen Seniorenumzügen deckt das einen großen Teil ab; bei einem sehr großen oder weiten Umzug kann ein Eigenanteil bleiben. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, womit Sie rechnen können.
Bis zu 4.180 € je pflegebedürftiger Person und je Maßnahme. Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad im selben Haushalt – etwa ein Ehepaar – kann sich der Betrag auf bis zu vier Personen bündeln, also auf bis zu 16.720 € je Maßnahme. Die genaue Höhe hängt von den nachgewiesenen Kosten und der Entscheidung Ihrer Pflegekasse ab.
Ja, das ist die wichtigste Regel. Der Antrag muss vor der Auftragserteilung und vor dem Umzugstag bei der Pflegekasse liegen, idealerweise mit schriftlicher Bewilligung. Ein bereits erledigter Umzug wird nachträglich in aller Regel nicht mehr bezuschusst. Planen Sie deshalb einige Wochen Vorlauf ein.
Die umziehende Person braucht einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5, und der Umzug muss das Wohnumfeld verbessern – etwa ebenerdiges oder barriereärmeres Wohnen oder mehr Nähe zur Pflege. Dazu kommen Nachweise wie ein Kostenvoranschlag und die Rechnung. Den Kostenvoranschlag stellen wir Ihnen passend aus.
In der Regel einen Kostenvoranschlag vor dem Umzug, eine kurze Begründung, warum der Umzug die häusliche Pflege verbessert, und nach dem Umzug die Rechnung. Manche Kassen nutzen eigene Vordrucke. Wir liefern Ihnen einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag und eine saubere Schlussrechnung für die Abrechnung.
Ja. Der §40-Zuschuss läuft getrennt von der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und wird durch sie nicht geschmälert. Steht die gewohnte Pflege während des Umzugs zeitweise nicht bereit, können diese Leistungen die Betreuung überbrücken. So lassen sich Umzug und Pflege in einer belastenden Phase entzerren.
Ihre Pflegekasse berät kostenlos, und der Pflegestützpunkt Bremen hilft neutral bei Antrag und Unterlagen. Wir sagen Ihnen, welche Papiere Sie mitnehmen sollten, und übernehmen den Umzug selbst mit geprüften Partnerbetrieben und einem festen Ansprechpartner – zum Festpreis.
Rufen Sie an oder stellen Sie eine kostenlose Anfrage – für sich selbst oder für Ihre Eltern. Wir klären mit Ihnen den Zuschuss der Pflegekasse, planen behutsam und nennen Ihnen einen Festpreis, auf den Sie sich verlassen können.
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